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   BSG, 18.08.2021 - B 9 SB 23/21 B   

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https://dejure.org/2021,37069
BSG, 18.08.2021 - B 9 SB 23/21 B (https://dejure.org/2021,37069)
BSG, Entscheidung vom 18.08.2021 - B 9 SB 23/21 B (https://dejure.org/2021,37069)
BSG, Entscheidung vom 18. August 2021 - B 9 SB 23/21 B (https://dejure.org/2021,37069)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Merkzeichens RF Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Merkzeichens RF; Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 09.11.2017 - B 9 SB 35/17 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BSG, 18.08.2021 - B 9 SB 23/21 B
    Sie erwähnt zwar den Senatsbeschluss vom 9.11.2017 (B 9 SB 35/17 B - SozR 4-3250 § 69 Nr. 23) .

    Der Senat hat in seinem vorgenannten Beschluss vom 9.11.2017 (aaO RdNr 11) unter Hinweis auf die bisherige Senatsrechtsprechung ausgeführt, dass das Merkzeichen RF nicht allein mit dem Ziel zuerkannt werden kann, besonderen Empfindlichkeiten der Öffentlichkeit Rechnung zu tragen.

  • BSG, 10.11.2008 - B 12 R 14/08 B

    Zulassung der Revision im sozialgerichtlichen Verfahren, Darlegung der

    Auszug aus BSG, 18.08.2021 - B 9 SB 23/21 B
    Dagegen kann die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung nicht zugelassen werden, wenn das Berufungsgericht eine Tatsache, die für die Entscheidung der mit der Nichtzulassungsbeschwerde angesprochenen Rechtsfrage erheblich sein würde, noch nicht festgestellt hat und damit nur die Möglichkeit besteht, dass sie nach Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht und nach weiterer Sachverhaltsaufklärung entscheidungserheblich werden kann (BSG Beschluss vom 10.11.2008 - B 12 R 14/08 B - juris mwN) .
  • BSG, 27.08.2020 - B 9 V 5/20 B

    Leistungen der Opferentschädigung wegen eines Schockschadens

    Auszug aus BSG, 18.08.2021 - B 9 SB 23/21 B
    Ein Beschwerdeführer muss mithin, um seiner Darlegungspflicht zu genügen, eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (so genannte Breitenwirkung) darlegen (stRspr; zB Senatsbeschluss vom 27.8.2020 - B 9 V 5/20 B - juris RdNr 6 mwN) .
  • BSG, 22.03.2018 - B 9 SB 78/17 B

    Feststellung eines Grades der Behinderung

    Auszug aus BSG, 18.08.2021 - B 9 SB 23/21 B
    Ist dies aber der Fall, so gilt eine Rechtsfrage als höchstrichterlich geklärt (vgl stRspr; zB Senatsbeschluss vom 22.3.2018 - B 9 SB 78/17 B - juris RdNr 12 mwN) .
  • BSG, 27.06.2018 - B 5 RE 11/17 B

    Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

    Auszug aus BSG, 18.08.2021 - B 9 SB 23/21 B
    Keinesfalls gehört es zu den Aufgaben des BSG als Beschwerdegericht, sich die maßgeblichen Tatsachen aus der angegriffenen Entscheidung selbst herauszusuchen (BSG Beschluss vom 27.6.2018 - B 5 RE 11/17 B - juris RdNr 11 mwN) .
  • BSG, 18.02.2021 - B 9 SB 43/20 B

    Feststellung der Voraussetzungen eines Grades der Behinderung

    Auszug aus BSG, 18.08.2021 - B 9 SB 23/21 B
    Denn nur dann kann das BSG als Beschwerdegericht die weiteren Voraussetzungen einer Grundsatzrüge prüfen (stRspr; zB Senatsbeschluss vom 18.2.2021 - B 9 SB 43/20 B - juris RdNr 5 mwN) .
  • LSG Sachsen-Anhalt, 10.01.2024 - L 7 SB 37/20

    Verfahren zur Feststellung der Behinderung nach SGB IX (SB) - Zum Merkzeichen

    Deshalb steht das Merkzeichen auch besonders empfindsamen Behinderten nicht allein deshalb zu, weil sie die Öffentlichkeit um ihrer Mitmenschen willen meiden (vgl. BSG, Beschluss vom 18. August 2021, B 9 SB 23/21 B, juris, Rn. 9, sowie Beschluss vom 9. November 2017, B 9 SB 35/17 B, juris, Rn. 14).
  • BSG, 16.01.2023 - B 10 ÜG 7/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Jedoch gehört es nicht zu den Aufgaben des Beschwerdegerichts, hieraus anstelle des Beschwerdeführers die konkrete klärungsbedürftige und -fähige Rechtsfrage erst noch zu formulieren (vgl stRspr; zB BSG Beschluss vom 18.8.2021 - B 9 SB 23/21 B - juris RdNr 7) .
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